Bestattungen &Trauerfeiern in der Corona-Krise
Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Umarmungen
- Küsse
- Händeschütteln
Auch auf dem Friedhof gilt die 1,5 Meter Abstandsregel .
Bei Trauerfeiern sollten Sitzplätze für Trauergäste möglichst weit auseinander liegen.
Auch hier muss ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
AKTUELLE RICHTLINIEN DER HAMBURGER FRIEDHÖFE
Auf Grund der leider wieder angespannten Corona-Situation gelten auch auf den Friedhöfen nach wie vor entsprechende Regeln, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Die Friedhöfe Ihnen weiter persönlich zur Beratung zur Verfügung. Es gelten hierbei die üblichen Hygieneregeln wie Abstandsgebot und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Besucherinnen und Besucher.
Selbstverständlich beraten die Fridhöfe aber auch weiterhin gern per Telefon und Mail.
- Ohlsdorfer Friedhof: Kundenberatung-ohlsdorf@friedhof-hamburg.de und Tel. 040 / 593 88 -710/712/713/718
- Öjendorfer Friedhof: oejendorf@friedhof-hamburg.de oder Tel. 040 / 593 88 -724
- Friedhöfe Volksdorf und Wohldorf: volksdorf@friedhof-hamburg.de oder Tel. 040 / 609 01 796
An Trauerfeiern in Kapellen und Feierhallen können derzeit maximal 60 Gäste teilnehmen. Die genaue Zahl richtet sich nach der Größe der Kapelle. Im Freien ist eine Teilnehmerzahl von 100 Personen zulässig. Wir weisen darauf hin, dass die Regel der Abstandswahrung zu allen Haushaltsfremden drinnen wie draußen Gültigkeit behält.
Das Singen ist bei einem Abstand von 2,5 m im Freien erlaubt.
Quelle: www.friedhof-hamburg.de